Rentenversicherung

Der Unterschied zwischen der klassischen kapitalbildenden und fondsgebundenen Rentenversicherung liegt in der Investition der Beiträge. Bei der erstgenannten Form wird der Sparanteil der Beiträge zum grossen Teil in festverzinsliche Wertpapiere investiert, bei der fondsgebundenen (wie der Name schon sagt) können die Versicherungsunternehmen die Versicherungsbeiträge in Aktien und alle Arten von Investmentfonds anlegen. Das können Immobilien-, Rentenfonds oder auch Aktienfonds sein.

Natürlich bietet die fondsgebundene Rentenversicherung dem Versicherungsnehmer während der Laufzeit die Möglichkeit des Switchens. Dabei werden Fonds umgeschichtet, wenn sich zum Beispiel die Marktlage ändert. ( Beispiel: Wechsel von Aktienfonds Deutschland in Rentenfonds Europa ). Viele Versicherungsunternehmen bieten das Switchen überwiegend einmal jährlich kostenfrei an. Der Rentenanspruch kann durch laufende Beitragszahlungen, das nennt man aufgeschobene Rentenversicherung, oder durch Zahlung eines Einmalbeitrags, das ist die sofort beginnende Rente, erworben werden.

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Die Riester-Rente ist staatlich zertifiziert und gefördert. Sie entwickelt sich zur Zeit immer mehr zum Altersvorsorge-Liebling der Deutschen. Die Zulagen werden auf Antrag gewährt und bestehen aus der Grundzulage und einer Kinderzulage. Eine weitere Form der Rentenversicherung für Selbstständige und freiberuflich tätige ist die Basisrente. Diese wird auch Rürup Rente genannt. Geleistete Beiträge können als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.

Die privaten Rentenversicherungen sind das Instrument zur Altersvorsorge. Diese schliessen ihre Versorgungslücke im Alter und sichern Ihnen ein regelmässige und garantierte Rente, die bis an ihr Lebensende gezahlt wird.

Als Option kann bei Abschluss einer Rentenversicherung vereinbart werden, dass die Auszahlung nicht als monatliche Rente erfolgt, sondern wahlweise auch als ganze Summe einmalig bei Versicherungsablauf ausgezahlt wird. Diese Option kann bis drei Monate vor Beginn der Rentenzahlung bei Versicherungen mit Todesfallleistung oder drei Jahre bei Rentenversicherungen ohne vereinbarte Todesfallleistung, gezogen werden.

Weiterhin ist es möglich, einen flexiblen Rentenbeginn zu vereinbaren, das bedeutet dass eine Rentenbeginnphase zum Tragen kommt. Zum Beispiel die letzten fünf Jahre der Aufschubzeit. Eine Rentengarantiezeit kann vereinbart werden. Stirbt die versicherte Person während dieser Zeit, wird die vereinbarte Rente an einen Hinterbliebenen ausgezahlt. Zusätzlich kann mit der Versicherung eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden, die nach Ablauf der Rentengarantie gezahlt wird. Diese beträgt maximal die Rentenhöhe der Hauptversicherung.